Home of Flashlights - Waffenmontierbare LED und Laser
Uns liegt eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs.4 WaffG für verbotene Waffen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden vor. Diese ermöglicht es uns verbotenen für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten und markieren in den Geltungsbereich des WaffG einzuführen bzw. zu verbringen.
Wichtiger Hinweis:
Skywoods waffenmontierbare LED Lampen sind ausschließlich von Behörden und Streitkräften i.s.d. § 55 Abs. 1 WaffG (Bundeswehr, Polzeien, Zollverwaltung etc.) zu erwerben. Ferner von Institutionen und Firmen, die im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung des BKA zum Überlassen dieser verbotenen Waffen sind. Ohne die entsprechende schriftliche Legitimation, welche zwingend erforderlich ist, kann und wird keine Lieferung erfolgen. Ferner wird die Bezahlung mittels PayPal nicht akzeptiert. Bestellungen welche diese Kriterien nicht erfüllen werden umgehend von uns storniert.