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Jagdlampen

Jagdlampen heben sich im Vergleich zu herkömmlichen LED Taschenlampen in einigen Eigenschaften voneinander ab. So in erster Linie durch farbiges Licht, entweder direkt durch die LED erzeugt, oder aber mittels zusätzlichen Farbfiltern. Wildtiere können die Grundfarben Rot und Grün nur schwer von ihrer Umgebung unterscheiden, ebenso wie das IR-Licht zur Aufhellung von Nachtsichtgeräten.


Die AceBeam Jagdlampen der Home of Flashlights


Die Weltool Jagdlampen der Home of Flashlights


Die Brinyte Jagdlampen der Home of Flashlights


Home of Flashlights - Taschenlampen für die Jagd

Jagdlampen heben sich im Vergleich zu herkömmlichen LED Taschenlampen in einigen Eigenschaften voneinander ab. So in erster Linie durch farbiges Licht, entweder direkt durch die LED erzeugt, oder aber mittels zusätzlichen Farbfiltern. Wildtiere können die Grundfarben Rot und Grün nur schwer von ihrer Umgebung unterscheiden, ebenso wie das IR-Licht zur Aufhellung von Nachtsichtgeräten.

Die Zoomfunktion bei besagten IR-Jagdlampen ermöglicht das Anpassen an die jeweilige Entfernung und Situation. Ferner sind Jagdlampen eher mit einer größeren Reichweite und einem schlanken Körper ausgestattet. Die Verwendung eines externen Kabel.-oder Bluetoothschalters und einer Universalhalterung runden die ideale Jagdlampe ab. Die Brinyte T28 Artemis bietet zudem das schnelle wechseln von weißer LED auf roter oder grüner mittels eines mechanischen Umschalters. Somit steht in einer Lampe sowohl eine Jagdlampe mit rotlicht und als auch mit grünlicht zur Verfügung. Zudem ist der Lichtkegel stufenlos dimmbar, fokussierbar und im Lieferumfang ist ein Schnurschalter enthalten.

Der Einsatz von künstlichen Lichtquellen (Taschenlampen, Infrarot-Strahler) bleibt nach wie vor verboten. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Bundesjagdgesetz §19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a. Auch in vielen Landesjagdgesetzen wurde dieses Verbot aufgenommen. Nach Landesrecht wäre es nur in Brandenburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz erlaubt. Die waffenrechtlichen Belange bleiben davon aber unberührt. Dies bedeutet, es ist generell KEINE Verbindung einer Lampe mit der Waffe erlaubt.

Das Thema Taschenlampen bei der Jagd hat im Zuge der Seuchenprävention aktuell an Brisanz gewonnen. Seit Rheinland-Pfalz Ende August 2017 (und Baden Württemberg im November 2017) künstliche Lichtquellen bei der Jagd erlaubt hat, um damit Schwarzwild zu bejagen und so der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) entgegenzuwirken, stellt sich die Frage nach einer geeigneten Taschenlampe für die Jagd, oder einem Handscheinwerfer für die betroffenen Jäger. Das Sehvermögen unseres Schalenwildes ist hervorragend. Allerdings besitzt es jeweils nur einen Rezeptor für kurzwelliges Licht von Ultraviolett bis Blau sowie einen für den grünen bis gelben Farbbereich. Somit hat Schalenwild, wie viele andere Tierarten auch, mit dem Farbsehen einige Probleme. Die Grundfarben Rot und Grün können sie nur schwer von der Umgebung unterscheiden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass Licht bei Wellenlängen zwischen 550 bis 700 Nanometer kaum wahrgenommen wird. Blautöne hingegen wirken wie Signalfarben.

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