Home of Flashlights - LEP Laser Taschenlampen
LEP Laser Taschenlampen richten einen blauen Laserstrahlen gezielt auf eine fluoreszierende Schicht, wodurch zunächst gelbes Licht abgeben wird. Dieses erzeugt in Kombination mit dem verbleibenden blauen Laser einen weißen Lichtstrahl. Da es sich bei dem gelben Licht um ein Breitspektrumlicht handelt, ist auch das daraus erzeugte weiße helle Licht ein Breitspektrumlicht. Die LEP Produkte verwendet einen extremfokussierten Laserstrahl, um die Fluoreszenz (Emission von Licht) zu aktivieren. Das gesamte Licht, das bei der Aktivierung entsteht, wird als extrem eng gebündelter Strahl fokussiert und durch ein spezielles Reflektor- und Linsensystem in ein helles Licht verwandelt.
Die Laserstrahlung ist nicht nur gefährlich für das Auge, sondern in besonderen Fällen auch für die Haut. Bitte verwenden Sie LEP Laser in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften ihres Landes. Durch die Verwendung eine LEP Laser bestätigen Sie, dass Sie die enthaltenen Warnhinweise zur "Lasersicherheit" gelesen haben, und entbinden den Hersteller und den Einzelhändler von jeglicher Haftung. Zielen Sie NICHT auf andere Personen. Zielen Sie NICHT auf Spiegel, Gläser oder andere reflektierende Oberflächen. Zielen Sie NICHT auf in Betrieb befindliche Flugzeuge oder Fahrzeuge jeglicher Art. LEP Laser Produkte gehören nicht in die Hände von Kindern. Informieren Sie sich bitte vor dem Kauf über die jeweiligen Gesetze in Ihrem Land. Der W50 Laser ist ein Produkt in Industriequalität, und in Deutschland nur für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erwerbbar.
Auszug zur Rechtslage: Bedenklich könnte bereits der Besitz eines Laserpointers sein. Dies gilt dann, wenn er als Waffe im Sinne des Waffengesetzes anzusehen ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. WaffG sind Waffen nicht nur tragbare Gegenstände, die nach ihrem Wesen zur Beseitigung oder Herabsetzung der Angriffs- und Abwehrtätigkeit von Menschen bestimmt sind. Vielmehr fallen solche Gegenstände auch darunter, wenn sie hierzu geeignet sind. Gleichwohl ist selbst bei der Klasse 3B ebenfalls fraglich, ob sie unter das Waffengesetz fallen. Das Bundeskriminalamt ist hiervon bei einem überprüften Green Laser und vergleichbaren Laserpointer nicht ausgegangen, weil sie nicht als Waffe im Waffengesetz genannt wird.
Bei unseren LEP Laser Produkten tritt kein Laserlicht wie bsw. bei einem Laserpointer aus!