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1. Batteriegesetz - BattG

Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rochstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwendet. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen oder im Handel abgegeben werden. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder diese direkt bei unserer Hausanschrift unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber."

Batt-Reg.-Nr. DE 27207795